Rundfunk(zwangs)gebühr wurde planwirtschaftliches Fossil

Von Mathias Holweg

Der ORF, vom einstigen Generalintendanten Gerd Bacher als „größte Medienorgel des Landes“ bezeichnet, ist verstimmt. Das Rundfunkgebührengesetz ist längst nicht mehr zeitgemäß, ja geradezu gesetzwidrig, es hat aber wohl kaum jemand bemerkt. Seit Beginn des Rundfunkbetriebes Anfang der 1920er-Jahre haben sich technische, wirtschaftliche und da vor allem medienwirtschaftliche Faktoren entscheidend verändert.

Begonnen hat diese Zwangsgebührenregelung in den 20er-Jahren im vorigen Jahrhundert. Es gab nur begrenzten Empfang und ein staatliches Monopol auf den Betrieb von Sendestationen, und die Verfügbarkeit eines Empfangsgeräts war mit einer Zahlungspflicht verbunden. Damals eine ganz logische Sache. So wie die Jahrzehnte auf der Zeitachse vergehen, gibt es neue technische, wirtschaftliche, vor allem medienwirtschaftliche Entwicklungen. Diese Veränderungen sind bis dato am Gesetzgeber und am unbedarften Konsumenten spurlos vorbeigezogen, was zu einer beispiellosen Privilegierung unter den heutigen „Infotainmentproduzenten“ geführt hat.

Staatlich privilegiert – die „Öffentlich-Rechtlichen“

Medien werden heute immer weniger von den Konsumenten, vielmehr von Investoren, Inserenten und in Österreich vom Staat als „Förderer“ durch direkte Zuwendung (Förderung aller Systemmedien) und Inseratenschaltungen staatlicher Institutionen wie auch wirtschaftlicher Akteure finanziert. Freundliche Berichterstattung im Sinne der in Inserate Investierenden ist da eine Win-Win-Situation für Medien wie Auftraggeber. Der ursprüngliche Konsument von Zeitung, Funk, TV und heute auch IT-Produkten wurde zum Bewirtschaftungsgegenstand, wie es das Schulbuch für Öffentlichkeitsarbeit [1] lehrt. Der ursprüngliche Konsument tut dem Produzenten von Infotainment (dem Mix aus Unterhaltung und gezielt ausgewählter Information) einen Gefallen, von dem er sich beeinflussen lässt.

Der Funkbetrieb beginnt mit Lang-, Mittel- und Kurzwellensendern und Empfangseinrichtungen. Ab den 50er-Jahren im vergangenen Jahrhundert kommt UKW-Rundfunk auf, der den Gebrauch bisheriger Techniken verschwinden lässt. Dazu kommen TV und zuletzt immer mehr das Internet als Kommunikationsmittel. Das Monopol verschwindet auch in Europa, es kommen zuerst private Radiostationen, in weiterer Folge Fernsehprogrammanbieter auf den Markt, die sich durch Programmgestaltung attraktiv machen und durch Werbung finanzieren. Zusätzlich kommt auf dem TV-Sektor Bezahl-TV in den Markt, das nur über eine Zugangshürde (Decodermodul) genutzt werden kann. Die Finanzierung erfolgt da zuerst durch Gebühren und weniger durch Werbung.

Eine planwirtschaftliche Groteske

In diesem Umfeld wirkt das Rundfunkgebührengesetz in Österreich wie eine planwirtschaftliche Groteske, seine Anwendung ist ein klarer Bruch bestehender marktwirtschaftlicher Prinzipien des freien Wettbewerbs der Marktteilnehmer geworden. In diesem Medienmarkt hat heute jeder Anbieter die einfach machbare Möglichkeit, eine Zugangsschranke einzurichten, wenn er für den Bezug seiner Leistung etwas bezahlt haben will. Selbst der ORF hat mit Einführung der HD-Technik bei seinen TV-Programmen eine eingeführt – eine gültige Decoderkarte ist erforderlich, die im Receiver der Anlage stecken muss, will man die Programme des Privilegienverbunds der österreichischen TV-Medien empfangen. Dort schaltet der ORF einzelne Programme nach Belieben für den decoderfreien Empfang und zurück in das codierte Format. Diese technischen Zugangsschranken sind heute technischer Stand, können bei allen Angeboten von Funk, TV und Internet angewendet werden und werden es auch!

Medienkonsum wird heute frei zugänglich angeboten, wenn der Anbieter einen Vorteil darin sieht, oder er betreibt eine Zugangsschranke, wenn es Kunden gibt, denen der Zugang es wert ist.

Die technisch-wirtschaftliche Situation macht heute das Gebührengesetz prinzipien- und verfassungswidrig. Die Forderungen der GIS [2] zur Bezahlung der ORF-Gebühren werden auch nicht mehr gerichtlich eingeklagt.

Verwaltungsgerichtshof und Volksbegehren irrlichtern gegen das Gesetz

2008 entschied der Verwaltungsgerichtshof, dass kein Programmentgelt zu zahlen ist, wenn der Empfang der ORF-Programme – beispielsweise in entlegenen Tälern – technisch nicht möglich ist – was für eine Großzügigkeit?

2018: 320.000 votierten für Zwangsgebühren-Abschaffung.

Das Ergebnis zeigt beispielhaft, wofür Volksbegehren gut sind: für Plauderstunden im Parlament. Erreicht ein Volksbegehren die Mindestzahl an Unterstützern, verursacht dies allein, dass der Gegenstand auf die Tagesordnung des Parlaments kommen muss, das wars auch schon. Da wird Länge mal Breite gequatscht und so gut wie nichts im Sinne des Begehrens erledigt. Daher wird sich nichts zum Besseren in Sache direkte Demokratie ändern, solange nicht die bindende Volksabstimmung eingeführt ist. Das Volksbegehren ist bestenfalls dafür gut, dass die Parlamentsmehrheit den Unterzeichnern die lange Nase macht.

Daher die Abschlussfrage: Warum füttern viele Österreicher nach wie vor den ORF-Moloch und leisten damit Vorschub für planwirtschaftliche Propaganda?

Anmerkungen

[1] Edward Bernays bekanntestes Buch „Propaganda“ erschien 1928, es folgten zahlreiche weitere Auflagen in Englisch und weiteren Sprachen. Eine gute audiovisuelle Darstellung (89 Minuten) darüber bringt Daniele Ganser auf dem vielhunderttausendfach aufgerufenen Link: https://www.youtube.com/watch? v=ooM3rrBoiBA

[2] Das 1998 gegründete Gebühren-Info-Service (GIS) ist ein Inkassounternehmen in der Rechtsform einer GmbH und beschäftigt 210 Innen- und Außendienstmitarbeiter an den Standorten Wien, Linz, Graz und Innsbruck. Das GIS vollzieht das Rundfunkgebührengesetz, unterliegt diesbezüglich den Weisungen des Finanzministers und hob 2018 bundesweit von 3,6 Mio. Sehern/Hörern eine knappe Milliarde EUR an Rundfunkgebühren ein. GIS-Mitarbeiter lukrieren, inoffiziellen Angaben zufolge eine Prämie von 20 EUR für jedes Opfer, das klein beigibt, was aber gar nicht notwendig ist. In Unkenntnis der Fakten lassen sich so gut wie alle so Genötigten übertölpeln. Für Empfang in Fahrzeugen oder im Freien brauchen großzügiger Weise keine Extra-Gebühren entrichtet zu werden.

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Bildquelle:

  • Radio-Depot_der_Technischen_Sammlungen_Dresden_(Rundfunk-_und_Fernsehempfänger)_14: Eremeev via Wikimedia

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