„A.E.I.O.U.“ oder die Selbstauflösung Österreichs

Von Lothar Stix

Was bedeuten die fünf Buchstaben am Gebäude der ältesten Militärakademie der Welt?

Wer nach Österreich kommt, nach Wiener Neustadt, und die älteste Militärakademie der Welt besucht, entdeckt im Wappen über dem Eingang die fünf Buchstaben „A.E.I.O.U.“. Es wurde dies unter der späteren Kaiserin Maria Theresia als Wahl- und Eignungsspruch an der Theresianischen Militärakademie 1752 in Wiener Neustadt angebracht.

Die fünf Buchstaben sind die Abkürzung eines Wahlspruches des Habsburger Kaisers Friedrich III. (1415–1493), dessen Inhalt bis heute historisch nicht eindeutig geklärt ist.

Die Buchstabenfolge ziert gemeinsam mit dem Wappen Österreichs einen Raum im österreichischen Bundeskanzleramt, sie wird unter anderem deshalb als nationales Symbol Österreichs angesehen.

Der Wandel von einem Wahlspruch – im Sinne einer staatspolitischen Handlungsmaxime – zu einem nationalen Symbol zeigt sinnbildlich das Dilemma der österreichischen Symbolpolitik. Die Deutungshoheit über „A.E.I.O.U.“ im Sinne der „message control“ kann eben nicht verantwortungsbewusstes staatspolitisches Planen und Handeln ersetzen.

Wozu hat sich Österreich für die Wiedererlangung seiner Souveränität verpflichtet?

Österreich hat nach 1945 seine volle Souveränität erst durch den Staatsvertrag erhalten. Bereits im Mai/Juni 1949 war der Staatsvertrag inhaltlich weitgehend fertig, weil Österreich noch kein Heer hatte, verzögerten sich zuerst die Vertragsabschlussverhandlungen durch die Amerikaner und dann von Seiten der Sowjetunion.

Die Sowjetunion präferierte in den Verhandlungen zum Österreichischen Staatsvertrag immer wieder die Neutralität Österreichs. Die westlichen Alliierten standen dieser Forderung zunächst ablehnend gegenüber, erstmals am Rande der Berliner Konferenz im Februar 1954 erklärte der damalige amerikanische Außenminister Dulles, dass die USA einer Neutralität Österreichs wie im Falle der Schweiz nicht im Wege stehen würden. Eine Verankerung der Neutralität im Staatsvertrag wurde von den USA abgelehnt.

Der Staatsvertrag vom 15. Mai 1955, der die Wiederherstellung eines unabhängigen und demokratischen Österreich gewährleistet hat, enthält keine Verpflichtung zur Neutralität. Erst nach Ablauf der 90-tägigen Frist für den Abzug der Besatzungstruppen am 26. Oktober 1955 beschloss der Nationalrat das Neutralitätsgesetz nach dem Vorbild der Schweiz.

In Abweichung von dem Vorbild der Schweizer Neutralität trat Österreich bereits im Dezember 1955 der UNO bei und im März 1956 dem Europarat. Die Neutralität Österreichs ist keine völkervertragliche Verpflichtung durch den Staatsvertrag 1955, sondern vielmehr eine aus eigener staatlicher Souveränität übernommene Selbstverpflichtung mit vielfacher völkerrechtlicher Anerkennung.

Was bedeutet Neutralität?

Die ursprüngliche völkerrechtliche Rechtsgrundlage des Neutralitätsrechtes war das V. Haager Abkommen über die Rechte und Pflichten der neutralen Mächte und Personen im Falle eines Landkrieges von 1907. Dieser völkerrechtliche Vertrag legt die Rechte und Pflichten eines neutralen Staates fest.

Dem wichtigsten Recht der Unverletzlichkeit des Staatsgebietes stehen die wichtigsten Pflichten gegenüber: sich der Teilnahme an Kriegen zu enthalten; seine Selbstverteidigung sicherzustellen; Kriegsparteien sein Staatsgebiet nicht zur Verfügung zu stellen. Vor diesem rechtlichen Hintergrund hat sich die Neutralität Österreichs von Beginn an als „wehrhafte“, ausschließlich militärische verstanden, nicht als politische, humanitäre oder wirtschaftliche.

Das von der Schweiz vertretene Neutralitätsmodell betrachtete es – bis zum UNO-Beitritt der Schweiz im September 2002 – als Widerspruch, neutral zu sein und gleichzeitig dem kollektiven Sicherheitsbündnis der UNO anzugehören.

Die bereits in der Präambel zum Österreichischen Staatsvertrag erklärte Unterstützung der Alliierten für die Aufnahme Österreichs in die UNO hat zu der Überzeugung geführt, dass die Neutralität mit der UN-Mitgliedschaft vereinbar ist. Die UN-Charta verpflichtet unter anderem zu kollektiven Zwangsmaßnahmen (militärische Maßnahmen) gegen Friedensbrecher. Österreich hat sich seit 1960 an friedensunterstützenden Operationen der UNO mit über 100.000 Soldaten und an mehr als 100 internationalen Operationen beteiligt.

Die Souveränität Österreichs ist die notwendige Voraussetzung für die völkerrechtlich anerkannte Neutralität, die sich daraus ergebende Verpflichtung – staats-, verfassungs- und völkerrechtlich – ist die Fähigkeit zu militärischer Neutralität durch ein eigenes einsatzfähiges Heer.

Wie hat sich Österreich als Mitgliedstaat gegenüber der Europäischen Union verpflichtet?

Im Jahr 1995 sind mit Österreich, Finnland und Schweden drei neutrale Staaten der Europäischen Union als Mitglieder beigetreten. Bereits zuvor hatte die Europäische Union am 1. November 1993 mit dem Inkrafttreten des EU-Vertrags von Maastricht die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) etabliert. Bereits kurz nach seinem EU-Beitritt hat sich Österreich bereit erklärt, auch an friedenschaffenden militärischen Kriseneinsätzen im obersten Segment teilzunehmen.

Am 2. Oktober 1997 wurde der EU-Vertrag von Amsterdam abgeschlossen, mit diesem wurden die sogenannten „Petersberg-Aufgaben“ in das Unionsrecht aufgenommen. Österreich hat die „Petersberg-Aufgaben“ in der Österreichischen Bundesverfassung in Art. 23 j umgesetzt.

Mit dem Vertrag von Lissabon vom 13. Dezember 2007 wurden die Beistandspflicht und Solidaritätsklausel unionsrechtlich verankert, gleichzeitig wurde die gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) eingeführt. Für die GSVP gilt das Einstimmigkeitsprinzip.

Die Wahrnehmung der „Petersberg-Aufgaben“ bzw. der GSVP-Aufgaben erfolgt durch EU-Battlegroups. Eine Battlegroup basiert auf einem Infanteriebataillon mit einem Hauptquartier und den notwendigen Unterstützungskräften. Die Struktur ist so angelegt, dass durch eine Verstärkung mit weiteren Bodentruppen, Luftstreitkräften, Seestreitkräften und Spezialeinsatzkräften der Aufbau einer Brigade möglich ist. Österreich hat am 22. November 2004 ca. 200 Soldaten für eine EU-Battlegroup gemeinsam mit Deutschland und der Tschechischen Republik angemeldet. Seither nimmt Österreich in unterschiedlichem Ausmaß und mit unterschiedlich starken Kontingenten an EU-Battlegroups teil. Die Entsendung österreichischer Verbände setzt die Zustimmung der Bundesregierung im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates voraus.

Was schuldet nun Österreich im Rahmen seiner Beistandspflicht nach dem Vertrag von Lissabon?

Zunächst fällt gemäß Art. 4 Abs. 2 des Vertrags von Lissabon die nationale Sicherheit weiterhin in die alleinige Verantwortung der einzelnen Mitgliedstaaten.

Im Falle eines bewaffneten Angriffs auf das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates haben die anderen Mitgliedstaaten ihm alle in ihrer Macht stehende Hilfe und Unterstützung, im Einklang mit Art. 51 der Charta der Vereinten Nationen, zu gewähren. Dies lässt den besonderen Charakter der Sicherheits- und Verteidigungspolitik bestimmter Mitgliedstaaten unberührt.

Die neutralen und bündnisfreien Mitgliedstaaten können somit nicht zur Teilnahme an militärischen Aktionen verpflichtet werden, vielmehr müssen sie selbst von Fall zu Fall entscheiden, welche Hilfe und Unterstützung sie leisten.

Österreich interpretiert seine Neutralität stets dynamisch, nach derzeitiger Interpretation gilt die Neutralität ausschließlich im Falle eines Krieges bzw. ohne Mandat der UNO. In der praktischen Anwendung hat sich dies beispielsweise so ausgewirkt, dass nach Ausrufung des Beistands laut Art. 42 Abs. 7 EUV durch Frankreich, nach den Terroranschlägen von Paris am 13. November 2015, Österreich auf die Neutralität verwiesen hat. Es wurde jedoch zur Unterstützung Frankreichs das Engagement bei Friedensmissionen verstärkt, indem das Kontingent der Soldaten in der EU-Operation in Mali aufgestockt und ein Transportflugzeug Frankreich zur Verfügung gestellt wurde.

Die von Österreich vertretene Haltung verpflichtet, im besonderen Maß für die Wahrung der Neutralität und die nationale Sicherheit in alleiniger Verantwortung zu sorgen.

Welche Ziele hat sich Österreich mit der Sicherheitsdoktrin 2013 gesetzt?

Die Neue Österreichische Sicherheitsstrategie wurde am 3. Juli 2013 mit überwiegender parlamentarischer Mehrheit beschlossen. Die Sicherheitsstrategie 2013 beruht auf den Prinzipien der umfassenden Sicherheit, der integrierten Sicherheit, der proaktiven Sicherheitspolitik und der solidarischen Sicherheitspolitik.

Die Österreichische Sicherheitsstrategie 2013 erkennt Verteidigungspolitik als integrales Element der umfassenden Sicherheitsvorsorge. Aufgaben wären:

  • die Gewährleistung der vollen staatlichen Souveränität und Integrität,
  • der Schutz der verfassungsmäßigen Einrichtungen und der kritischen Infrastruktur,
  • der Schutz der Bevölkerung, auch im Bereich der Katastrophenhilfe,
  • die Unterstützung der staatlichen Handlungsfähigkeit in Krisensituationen strategischen Ausmaßes,
  • die solidarische Leistung von Beiträgen für das Krisenmanagement sowie
  • ein militärischer Solidarbeitrag zum sicherheitspolitischen Handeln der EU.

Nach der Sicherheitsstrategie 2013 bekennt sich Österreich zur aktiven Mitgestaltung der GASP und wird sich weiter im gesamten Spektrum der GSVP-Aktivitäten beteiligen. Österreich will weiters als Teilnehmer der NATO-Partnerschaft[1] für den Frieden und als Mitglied des Euro-Atlantischen Partnerschaftsrates die weiteren Entwicklungen mitgestalten.

Wer die Ereignisse in Österreich seit dem Jahr 2015 aufmerksam verfolgt, dem fällt zur Sicherheits- und Verteidigungspolitik Österreichs am ehesten das Bonmot ein: „Der Weg zur Hölle ist mit lauter guten Vorsätzen gepflastert“.

Wer verantwortet die Selbstauflösung des souveränen Österreich?

Völkerrechtliche Verträge, die Verlagerung von staatlichen Kompetenzen in internationale Organisationen sowie die Integration der europäischen Mitgliedstaaten im Rahmen der EU reduzieren immer mehr die staatliche Souveränität. Die internationale (völkerrechtliche) Handlungsfähigkeit eines Staates wie Österreich setzt dennoch Souveränität voraus, ebenso wie die Neutralitätspolitik. Die realpolitische Entwicklung seit 1955 zeigt gleich wie die völkerrechtliche Entwicklung, dass sich eine unbewaffnete staatliche Neutralität ebenso wenig aufrechterhalten lässt wie die staatliche Souveränität insgesamt.

Das alles hat die politisch Verantwortlichen in Österreich nicht daran gehindert, die wehrhafte Neutralität zu demontieren. Aus dem im Herbst 2019 veröffentlichten Zustandsbericht „Unser Heer 2030“ kann direkt herausgelesen werden:

„Den zunehmenden Bedrohungen steht derzeit ein Bundesheer gegenüber, das seine verfassungsmäßigen Aufgaben zum Schutz Österreichs mangels ausreichender Finanzierung und Ausbildungszeit nicht erfüllen kann.“

Es wird auf die unmittelbar drohenden politischen und militärischen Risiken für Österreich hingewiesen wie:

  • Schutzlosigkeit gegenüber den zu erwartenden Bedrohungen;
  • Gefährdung der österreichischen Soldaten durch mangelnde Ausbildung und Ausrüstung;
  • Verlust der Fähigkeit zur Teilnahme an internationalen Friedens- und Stabilisierungseinsätzen;
  • Nichterfüllung der verfassungsmäßig festgeschriebenen Neutralitätsverpflichtungen;
  • europapolitische Isolierung und Ausschluss aus der „ständigen strukturierten Zusammenarbeit“ (PESCO) durch Nichteinhaltung der von der österreichischen Bundesregierung eingegangenen Verpflichtungen.

In einem offenen Brief vom 15. Juli 2020 weist die Präsidentenkonferenz des Dachverbandes der wehrpolitischen Vereine (ca. 250.000 Mitglieder) darauf hin, dass sich der derzeitige Zustand des Österreichischen Bundesheeres als verfassungswidrig darstellt, die Bundesregierung dafür verantwortlich ist und Österreich damit seine völkerrechtliche Souveränität preisgibt, ein Sicherheitsvakuum im Herzen Europas darstellt und als sicherheitspolitischer Trittbrettfahrer die internationale Reputation verlieren wird.

Die erforderliche Mindestfinanzierung für die Aufrechterhaltung des Heeres im Ausmaß von zumindest ein Prozent des BIP wird aktuell wieder nicht bereitgestellt, vielmehr verfolgt die Bundesregierung offenkundig das Ziel, die Kosten für das Bundesheer auf ein Minimum zu reduzieren. Wie der Präsident der Österreichischen Offiziersgesellschaft, Brigadier Mag. Erich Cibulka, in seinem „Brief des Präsidenten“ im Organ der Österreichischen Offiziersgesellschaft (Ausgabe 3/2020) zutreffend ausführt, scheitert seit 20 Jahren die Aufrechterhaltung und Herstellung eines verfassungskonformen Zustandes des Österreichischen Bundesheeres an den jeweiligen Bundeskanzlern und Finanzministern.

Zutreffend weist der Präsident der Offiziersgesellschaft darauf hin, dass selbst die mehrfach geäußerte Kritik des Bundespräsidenten, dass das Bundesheer nicht mehr verfassungskonform ist, an der Haltung der Bundesregierung nichts geändert hat.

Die mit der faktischen systematischen Zerstörung des Österreichischen Bundesheeres verbundene Selbstauflösung der österreichischen Souveränität ist von der österreichischen Bundesregierung und den Vorgängerregierungen der letzten 20 Jahre zu verantworten.

Eine verheerende Bilanz zwischen Vertrags- und Verfassungsbruch

Tatsache ist, dass unter dem politischen Titel der „Sparvorgaben“ wesentliche Waffensysteme wie beispielsweise Panzer, Artillerie, Panzer- und Fliegerabwehr bereits auf einen „Rekonstruktionskern“ reduziert wurden. Die Luftraumüberwachung ist auf 10 von 24 Stunden beschränkt, d. h. der Schutz der Bevölkerung ist bereits jetzt nicht mehr sichergestellt. Der seit 15 Jahren währende Entfall verpflichtender Truppenübungen hat dazu geführt, dass der personelle Aufwuchs der Miliz verloren geht.

Fassen wir an dieser Stelle nochmals zusammen: Österreich ist als Mitglied der Europäischen Union in kein Verteidigungsbündnis eingebunden, wegen seiner völkerrechtlichen Stellung als neutraler Staat obliegt es Österreich selbst, die staatliche Souveränität zu Lande und in der Luft sicherzustellen!

Diese Verpflichtung kann Österreich nachweislich nicht mehr erfüllen, der Bruch EU-vertragsrechtlicher, völkerrechtlicher und verfassungsrechtlicher Pflichten wird von der Bundesregierung bewusst in Kauf genommen. Der aktuelle Befund der politischen Lage Österreichs lässt keinen Zweifel: die österreichische Bundesregierung gibt die Souveränität Österreichs preis!

Conclusio

Kehren wir zur Interpretation eines der nationalen Symbole Österreichs, nämlich der Bedeutung der fünf Buchstaben „A.E.I.O.U.“[2] zurück. Denken wir historisch daran, dass es sich um die Abkürzung eines Wahlspruches des Souveräns Kaiser Friedrich III. gehandelt hat.

Der Wahlspruch der politisch verantwortlichen Bundesregierung für die Preisgabe der österreichischen Souveränität lautet offensichtlich:

A(ndere) E(ntscheiden) I(nternational) O(hne) U(ns).

Die fatale Konsequenz des Souveränitätsverlustes ist die internationale Entscheidung anderer über unsere Republik Österreich.

Anmerkungen

[1] Die NATO-Partnerschaft ist nicht zu verwechseln mit der NATO-Mitgliedschaft: Die Partnerschaft für den Frieden (englisch: Partnership for Peace; PfP) ist eine 1994 ins Leben gerufene Verbindung zur militärischen Zusammenarbeit zwischen der NATO und 20 europäischen sowie asiatischen Staaten, die keine NATO-Mitglieder sind. Das Ausmaß der Zusammenarbeit kann von jedem teilnehmenden Staat selbst bestimmt werden. Meist handelt es sich dabei um gemeinsame Manöver und Bedachtnahme auf NATO-Standards bei der Beschaffung neuen militärischen Geräts. Die Teilnahme an friedenserhaltenden und friedensschaffenden Missionen der NATO ist über die PfP ebenfalls möglich. Vorgesehen ist auch die Konsultation der NATO bei Bedrohung eines Unterzeichnerstaats von außen. Die PfP ist jedoch explizit kein Verteidigungsbündnis; die Beistandspflicht bleibt NATO-Mitgliedern vorbehalten. Koordiniert wird die Zusammenarbeit zwischen NATO und den Partnerstaaten seit 1997 im Euro-Atlantischen Partnerschaftsrat (EAPR).

[2] Für alle, die sich an den Latein- und Geschichtsunterricht im Gymnasium nicht mehr so genau erinnern können, ergänzend drei der gängigsten (von vielen, siehe: https://austria-forum.org/af/Wissenssammlungen/Symbole/AEIOU) Interpretationen der Buchstabenfolge AEIOU:

Lateinisch: Austriae Est Imperare Orbi Universo: Es ist Österreich bestimmt, die Welt zu beherrschen. Austria Erit in Orbe Ultima: Österreich wird ewig sein.

Deutsch: Alles Erdreich ist Österreich untertan.

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