Legaler und illegaler Waffenbesitz unter der Lupe der Bürger-Gleichbehandlung

Von Georg Zakrajsek

Es gibt viele Gesetze, die unsere Gesellschaft spalten. In der Regel liegt es an der Ungerechtigkeit des Gesetzes selber oder an der Ungleichbehandlung der Bürger – nennen wir sie daher also besser „die Normunterworfenen“. Denn: Es müssen ja nicht alle Bürger, also Staatsbürger, sein, denn wir wissen ja, dass es Leute gibt, die schon länger hier leben, oder die erst kurz bei uns leben, also sogenannte „Neubürger“, die gar keine „Bürger“ sind.

Vor dem Gesetz sind aber alle gleich, lernen wir. Das heißt: Das haben wir gelernt, es stimmt aber wohl nicht mehr. Und die echten Juristen, die es immer noch gibt, die sterben schön langsam aus. Die neue Justizministerin ist eine ganz neue Juristin, die, wie böse Zungen behaupten, weniger römisches Recht, sondern eher das Recht der Scharia studiert hat. In der Scharia sind nicht alle wirklich gleich, denn da gibt es Gläubige und Ungläubige, und was es mit diesen beiden Gruppen so auf sich hat, kann man im Koran nachlesen.

Aber es gibt ein recht wesentliches Gesetz, vor dem wirklich nicht alle gleich sind, und das ist das Waffengesetz. Theoretisch ja, praktisch aber nicht.

Ein Ordnungsrecht, das Verbrechen verhindern soll

Das Waffengesetz ist reines Ordnungsrecht. Es gibt zwar vor, Verbrechen mit Waffen verhindern zu wollen, und viele Leute – auch Juristen – glauben das sogar. Es stimmt aber nicht. Wir werden das gleich sehen. Denn bei jedem Gesetz ist die Frage zu stellen, wer sich daran hält, und wem dieses Gesetz egal ist, wer sich also nicht daran hält.

Beispiel: Einer will jemanden ermorden, und weil der entweder selber bewaffnet ist oder gut bewacht, scheint nur eine Schusswaffe als erfolgversprechendes Tatinstrument dazu in Frage zu kommen. Also wird sich dieser präsumtive Mörder eine solche Waffe besorgen. Aber sicher nicht auf legalem Weg, also in einem lizenzierten Waffengeschäft, denn auf Grund der Waffengesetzgebung wird er sie dort eher nicht bekommen. Und wenn, wäre er ja registriert auf ewig. Aber in den Kreisen, in denen so ein Straftäter normalerweise verkehrt, ist die Beschaffung einer illegalen (Schuss-)Waffe eine Kleinigkeit. Was man braucht ist Geld, sonst nichts. Ausweis oder Waffenbesitzkarte (WBK) sicher nicht, Zeit auch nicht. Geht innerhalb von Minuten.

Nicht anders wird es gehen, wenn die Waffe zum Zweck eines Raubes oder einer Drohung, einer Entführung oder eines terroristischen Aktes eingesetzt werden soll. Ist der Zweck illegal, wird auch das Tatinstrument illegal sein. Geht gar nicht anders, wenn man von reinen Affekttaten absieht, für die tatsächlich manchmal – aber in äußerst geringem Maße – legal erworbene Waffen verwendet werden. In solchen Fällen ist es dem Täter auch egal, ob er erwischt wird oder nicht, häufig richtet er sich nach der Tat ohnehin selbst.

Rechtstreue halten sich in aller Regel an das Waffengesetz

Wir sind bei der Spaltung der Gesellschaft. Das Waffengesetz spaltet also die Gesellschaft, und je strenger so ein Gesetz ausgestaltet ist, desto tiefer ist eine solche Spaltung. Wie wir gesehen haben, teilt das Waffengesetz die Menschen – bleiben wir bei den Normunterworfenen – in zwei Gruppen: In die Rechtstreuen, die Braven, die sich an diese Gesetze halten, und die anderen, die Menschen, die neben oder außerhalb der Gesetze stehen.

Wer also hält sich an das Waffengesetz? Also alle, die sich auch sonst an Gesetze halten, die Rechts-Treuen, diejenigen, die sich auch sonst an Gesetze und Vorschriften halten. Leute, die in der Stadt die 50 fahren oder 30, wenn Grüne das so bestimmt haben, oder 130 auf der Autobahn, wenn nicht ein 100er verhängt wurde. Sie alle wollen keine Scherereien mit der Obrigkeit, sie wollen keine Strafen, sie wollen keine Überprüfungen oder unangenehme Fragen von der Behörde.

Und wer schon gar keine Probleme haben möchte, das sind die Sportschützen, die Waffensammler, die Jäger, jedenfalls alle, die ihre Waffen legal mit Genehmigung und Papieren erworben haben, die genau aufpassen, dass ihnen ja nichts abhanden kommt, dass sie ja alle vielfältigen Vorschriften peinlich genau beachten, auch wenn ihnen manche davon nicht besonders vernünftig vorkommen.

Nur schön brav sein, denn die Behörden sind genau, nicht immer verständnisvoll und vor allem recht humorlos, wenn es um Waffen geht. Daher lässt man sich willig alle fünf Jahre überprüfen, zeigt alles den kontrollierenden Polizisten vor und lässt sie sogar (gesetzwidrig) in die Waffenschränke hineinschauen.

Das also sind die Leute, für die unser Waffengesetz tatsächlich gemacht wurde. Dafür werden Heerscharen von Beamten beschäftigt, die vor allem damit befasst sind, zu registrieren, zu genehmigen oder auch nicht, für die der Bürger ein Bittsteller ist, den man nach Belieben schikanieren kann, wenn einem danach ist. Und natürlich gibt es auch andere, vernünftige Beamte.

Nach Gebrauch – in die Donau damit!

Wir kommen jetzt zur zweiten Gruppe, den Leuten, die sich nicht an das Waffengesetz halten.

Das sind zuerst einmal die schon bekannten Straftäter, die Leute außerhalb der Rechtsordnung. Für sie ist die Waffe das Werkzeug, das sie brauchen. Sie werden natürlich niemals eine solche Waffe legalisieren, nach einer Tat wird sie meistens weggeworfen. Mittel zum Zweck, sie hat ihre Schuldigkeit getan, man braucht sie nicht mehr. In die Donau damit. In kurzer Zeit ist die nächste am Gürtel oder in der Tasche. Natürlich braucht keiner dieser Personen einen Waffenpass. Bekäme er ohnehin nicht.

Dann aber gibt es eine – wie man in letzter Zeit gesehen hat – immer größer werdende Gruppe von Menschen, die aus anderen Kulturkreisen (darf man den Begriff „Kultur“ in diesem Zusammenhang überhaupt verwenden?) zu uns gewandert sind. Diese interessiert das Waffengesetz überhaupt nicht. Außerdem: Sie leben in der vollen Überzeugung, dass sie als „Gläubige“ Waffen haben dürfen, die anderen aber, die „Ungläubigen“, jedoch nicht. Das gehört immerhin zur Religionsfreiheit und darf sicher nicht in Frage gestellt werden.

Dazu kommt, dass die Grenzen für solche Leute immer offen waren und weiterhin immer noch offen sind. Keiner schaut nach, keiner kontrolliert. Kalaschnikow, Makarow, Skorpion, Handgranate – kein Problem. Und sollte die Polizei so etwas finden, auch egal. Die Waffen werden vielleicht eingezogen, Strafen aber gibt es selten. Vielleicht sogar lächerlich niedrige.

Wir sehen also, wo und warum die Spaltung der Gesellschaft existiert. Dieser Spaltung zugrunde liegt das Gesetz, das Waffengesetz.

Abgeschaffte Notwehr?

Wir haben die Notwehr in unserem Land ein paarmal garantiert. Einmal in der Verfassung (Grund- und Freiheitsrechte, Recht auf Leben), dann im Strafgesetzbuch (§ 3 Notwehr) und schließlich auch im Waffengesetz (§§ 20, 21 und 22). Die Notwehr ist also dreifach abgesichert. Meint man. Zwar nicht so deutlich wie im Zweiten Verfassungszusatz der US-Verfassung, aber unbestreitbar, also dreifach garantiert.

Allerdings: Auf unsere Verfassung und auf unsere Gesetze darf man, besonders heutzutage, nicht immer vertrauen. Denn wir haben ja unser Innenministerium, das – wie man täglich sieht, sehen muss – immer wieder im Verein mit dem Bundeskanzler und dem Gesundheitsminister skrupellos Verfassung und Gesetze bricht, ohne dass jemand dagegen etwas unternimmt.

Einfach zum Mitdenken: Das Innenministerium ist hier zuständig. In dessen Ressort fallen die Waffenbehörden, also die Landespolizeidirektionen oder die Bezirkshauptmannschaften. Die haben das Waffengesetz zu vollziehen. Und das ist derzeit, wie man so sagt, am Hund. Wer das Innenministerium seit dem Abgang von Schlögl regiert, das wissen wir leider. Schlögl war nämlich einer der letzten guten Innenminister der Republik, seither regiert fast durchgehend die ÖVP dort, von Strasser bis Nehammer, und was in dieser traurigen Zeit passiert ist, wissen wir alle. Bis heute geht es nur mehr bergab.

Es geht um die Selbstverteidigung und um den Waffenpass. Im § 22 Waffengesetz steht einigen Personengruppen ein Recht auf einen Waffenpass zu: Polizisten, Militärpolizei und Justizwache. Jeder andere Bewerber um so einen Waffenpass unterliegt daher dem „Ermessen“ der Behörde. Nach diesem Ermessen kriegt aber heute keiner mehr einen Waffenpass, mag er noch so gut seinen Bedarf begründen. Die Abweisungen dieser Ansuchen sind Legion. Manchmal gut begründet, manchmal schlecht begründet, ist aber egal. Die angerufenen Verwaltungsgerichte als Berufungsbehörden bestätigen diese Entscheidungen fast immer.

Damit aber steht und fällt die Notwehr und damit die leider immer notwendiger werdende Selbstverteidigung. Denn zu Hause, in den eigenen vier Wänden oder auf seinem eingefriedeten Grundstück darf man wohl, aber außerhalb darf man nicht, das wäre ein allgemein verbotenes Führen, das die Behörde nicht gestatten möchte. Aber warum, weiß man nicht so recht, ist aber so.

Hier besteht daher dringender Handlungsbedarf, eine politisch unbedingt erforderliche Notwendigkeit. Nur, die ÖVP will das nicht, sie will auch nicht, dass eine Liste mit Personen, die so ein Recht auf einen Waffenpass hätten, in einen Erlass hineinkommt. Es gab einmal einen solchen Erlass, der ist aber in den Katakomben des Innenministeriums verschwunden. „In Verstoß geraten“ sagt der geschulte Beamte dazu.

Es wäre also ein Umdenken im Ministerium erforderlich. Bei dieser politischen Konstellation wohl unvorstellbar, solange sich dieses Ministerium in den Fängen der ÖVP befindet.

Österreich ist psychogetestet

Österreich ist psychogetestet. Im Waffengesetz steht das im § 8 Absatz 7, und ausgeführt ist das in der ersten Durchführungsverordnung. Proteste dagegen gab es kaum. Die meisten Waffenvereine oder einschlägige Organisationen haben das einfach übersehen oder irrtümlich gemeint, das hätte uns die EU eingebrockt. Hat aber nicht gestimmt, das war eine eigenständige österreichische Schnapsidee. Gibt es sonst in ganz Europa nicht. Hinter dem Ganzen steckte aber das Kuratorium für Verkehrssicherheit, das sich hier ein recht elegantes Monopol für solche Testungen schaffen wollte. Das ist auch in der Verordnung so drinnen gestanden und war schon mit dem Ministerium so ausgehandelt. Ein fettes Körberlgeld und ein Millionengeschäft für dieses Kuratorium. Das war als garantiertes Monopol zuerst einmal in der Verordnung so drinnen. Pro Test immerhin damals 236 € plus Ust. Heute schon mehr.

Aber denen konnte ich einen Strich durch die bereits geplante Monopolstellung machen, denn über meine Initiative sind die „normalen“ Psychologen endlich aufgewacht und haben sich in den Absatz 2 hineinreklamiert. Dass unser famoses Kuratorium mich seither nicht mehr so recht mag, brauche ich nicht eigens zu betonen. Gegen den Psychotest konnte man aber nichts mehr machen. Der pickt. Gleichzeitig wurde nämlich auch die sogenannte „Geisteskrankenkartei“ abgeschafft, wo man nachsehen hätte können, ob ein solcher WBK-Werber nicht etwa schon einmal psychische Probleme gehabt hätte. Gibt es also nicht mehr.

Jetzt eben lassen sich tausende Menschen „psychiatrieren“, wenn sie eine WBK oder gar einen Waffenpass bekommen wollen. Es ist auch deswegen so klaglos über die Bühne gegangen, weil die Weidmänner vom Psychotest ausdrücklich ausgenommen waren. Nicht auszudenken, wenn man die Weidmänner und -frauen alle hätte psychotesten müssen. Was dann mit manchen Jagdkarten passiert wäre, will ich lieber gar nicht wissen. Also gibt es eine Menge von Leuten, die sich „freibeweisen“ mussten, um so ein Waffendokument zu bekommen. Und im Umkehrschluss würde das heißen, der jeder, der keine Waffe besitzt, eigentlich psychiatriert gehört. Zumindest in der heutigen Zeit.

P. S.: Die Jäger habe ich hier beim Waffenpass nicht erwähnt. Die glauben nämlich, sie hätten einen, sie haben ihn aber nicht. Arme Trottel. Weidmannsheil!

Dr. Georg Zakrajsek war langjähriger Pressesprecher der Österreichischen Notariatskammer und ist Herausgeber der kritischen Internetpublikation „Querschüsse“.

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Bildquelle:

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